Zuzug / Anmeldung

Die Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle muss persönlich und spätestens innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum erfolgen (gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes RMG). Zuvor sollten Sie allerdings beim ehemaligen Wohnort bereits die Abmeldung vorgenommen haben.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein (Hauptwohnsitz) oder Heimatausweis (Nebenwohnsitz)
  • Familienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
  • Krankenkassennachweis
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum
    (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)

Ausländische Staatsangehörige

  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Zamilienbüchlein bzw. Familienausweis (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung
    (sofern vorhanden/benötigt, ausgestellt durch das Amt für Migration und Integration)
  • Kopie Arbeitsvertrag (bei einer Arbeitsaufnahme)
  • Krankenkassennachweis
  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum
    (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)

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Adressänderungen innerhalb von Riniken
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde müssen Sie ebenfalls innert 14 Tagen melden.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

Schweizer Staatsangehörige

  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum
    (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)
  • Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung (wird geändert und neu zugestellt)

Ausländische Staatsangehörige

  • Beleg über die administrative Wohnungsnummer und das Einzugsdatum
    (z.B. Mietvertrag oder Auszug aus dem Mietvertrag)
  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung (wird geändert und neu zugestellt)

Wegzug / Abmeldung

Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle muss persönlich spätestens innert 14 Tagen seit dem Wegzugsdatum erfolgen (gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes RMG).

Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Schweizer Staatsangehörige

  • Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung
  • Pass oder Identitätskarte
  • Neue Adresse

Ausländische Staatsangehörige

  • Schriftenempfangsschein bzw. Meldebestätigung
  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Neue Adresse

Ab Oktober 2017 ist die elektronische Mitteilung Ihres Um- bzw. Wegzuges möglich. Wir bitten Sie dazu, folgenden Link zu verwenden.
eUmzug

Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor der Ausreise ebenfalls die Vorsprache beim Steueramt notwendig.

Regionales Steueramt Bözberg
Chapf 9
5225 Bözberg

Tel. 056 460 24 80
steuern@boezberg.ch
www.boezberg.ch