Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 13. Juni 2025, hat folgende Entscheide gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2024
- Wahl von Ulrich Müller, Wolfligstrasse 12, Riniken, als Mitglied der Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde Riniken, für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025
An dieser Versammlung nahmen 16 von total 65 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern teil. Das Beschlussquorum lag bei 13 Stimmen. Alle drei vorstehenden Entscheide sind endgültig gefasst worden und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.
Einwohnergemeinde
Die Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 13. Juni 2025, wurde von 86 von total 971 StimmbürgerInnen besucht.
Die Versammlung hat folgende Entscheide gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
- Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2024
- Zustimmung zum Einbürgerungsgesuch von Schlatter Sandra
- Genehmigung zum Bezug aus dem Mehrwertabgabefonds BauG von CHF 55’000.00 an die Kosten des neuen Spiel- und Begegnungsplatzes an der Rosenstrasse.
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 450’000.00 für die Erneuerung/Erschliessung des Kreuzweges (Gemeindestrasse)
- Genehmigung der Gemeinderatsbesoldungen für die Amtsperiode 2026 – 2029
- Gemeindeammann CHF 24’000.00 Jährlich
- Vizeammann CHF 13’500.00 Jährlich
- Gemeinderäte CHF 12’000.00 Jährlich
- Pauschalspesen für alle Ratsmitglieder
Fakultatives Referendum Einwohnergemeinde
Die Entscheide zu den Traktanden Nrn. 1, 2, 3, 5, 6 und 7 unterstehen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von 1/5 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Publikation schriftlich verlangt werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 21. Juli 2025, 12.00 Uhr, ab. Der Entscheid zu Traktandum Nr. 4 (Einbürgerung) unterliegt nicht dem fakultativen Referendum. Zu Traktandum Nr. 8 (Projekt Riniken 2025) wurden keine Beschlüsse gefasst.