Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 13. Juni 2025, hat folgende Entscheide gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024
  2. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2024
  3. Wahl von Ulrich Müller, Wolfligstrasse 12, Riniken, als Mitglied der Finanzkommission der Orts­bürgergemeinde Riniken, für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022-2025

An dieser Versammlung nahmen 16 von total 65 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbür­gern teil. Das Beschlussquorum lag bei 13 Stimmen. Alle drei vorstehenden Entscheide sind endgültig gefasst worden und unterliegen nicht dem fakultativen Referendum.

Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 13. Juni 2025, wurde von 86 von total 971 StimmbürgerInnen besucht.

Die Versammlung hat folgende Entscheide gefasst:

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024
  3. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2024
  4. Zustimmung zum Einbürgerungsgesuch von Schlatter Sandra
  5. Genehmigung zum Bezug aus dem Mehrwertabgabefonds BauG von CHF 55’000.00 an die Kosten des neuen Spiel- und Begegnungsplatzes an der Rosenstrasse.
  6. Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 450’000.00 für die Erneuerung/Erschlies­sung des Kreuzweges (Gemeindestrasse)
  7. Genehmigung der Gemeinderatsbesoldungen für die Amtsperiode 2026 – 2029
  8. Gemeindeammann       CHF 24’000.00             Jährlich
  9. Vizeammann                CHF 13’500.00             Jährlich
  10. Gemeinderäte              CHF 12’000.00             Jährlich
  11. Pauschalspesen für alle Ratsmitglieder

Fakultatives Referendum Einwohnergemeinde

Die Entscheide zu den Traktanden Nrn. 1, 2, 3, 5, 6 und 7 unterstehen dem fakultativen Referen­dum. Dieses kann von 1/5 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen nach der Publikation schriftlich verlangt werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnen­abstimmung unterstellt. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 21. Juli 2025, 12.00 Uhr, ab. Der Entscheid zu Traktandum Nr. 4 (Einbürgerung) unterliegt nicht dem fakultativen Referendum. Zu Traktandum Nr. 8 (Projekt Riniken 2025) wurden keine Beschlüsse gefasst.