Bauherrschaft: Sunrise GmbH, 8152 Opfikon, SALT Mobile SA,1020 Renens, Swiss Towers AG, 8152 Opfikon
Projektverfasser: Hitz und Partner AG, 3048 Worblaufen
Grundeigentümer: Kull René, 5223 Riniken
Bauvorhaben: Projektänderungsgesuch: Neu: Installation der Geräteauf einer Stahlplattform im Innern des Mastes, anstelle auf einer Betonplatte unterhalb des Mastes.
Standort: Parz.-Nr. 439, Ortslage Sonnenhof
Diese Publikation wird auch im Amtsblatt des Kantons Aargau vorgenommen.
Dieses Baugesuch liegt vom 21. Mai 2025 bis am 20. Juni 2025, während den ordentlichen Bürostunden, bei der Gemeindeverwaltung Riniken zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Riniken, Gmeindhusplatz 3, 5223 Riniken, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Daraus muss ersichtlich sein, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.