Bauherrschaft und Grundeigentümer: Coskun Burhan und Fatma, Militärstrasse 9, Riniken
Projektverfasser: Coskun Burhan, Riniken
Bauvorhaben: Stützmauer (bereits erstellt)
Standort: Militärstrasse 9, Parz.-Nr. 241
Dieses Baugesuch liegt vom 07. Mai 2025 bis und mit 06. Juni 2025, während den ordentlichen Bürostunden, bei der Gemeindeverwaltung Riniken zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Riniken, Gmeindhusplatz 3, 5223 Riniken, Einwendung erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Daraus muss ersichtlich sein, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.