Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. In der Zeit zwischen dem 01. April und dem 31. Juli sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.
Bei folgenden Situationen sollen Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden:
– Wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen;
– Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen;
– Wenn sich die Tiere selber gefährden (z.B. Strassenverkehr, Stadt, Quartier, usw.), im Wald und in Waldnähe, besonders während der Setzzeit der Rehe;
– Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen;
– Hunde im Dorfzentrum, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Spiel- und Grünflächen.
Besten Dank für die Berücksichtigung der Leinenpflicht für Hunde.