Im Verlauf des Monats Februar 2025 erhalten Sie die provisorische Rechnung über die mutmasslich
zu bezahlende Steuer 2025. Diese wird aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt. Die provisorische
Rechnung 2025 ist bis zum 31. Oktober 2025 zu bezahlen.
Falls Ihr Einkommen bzw. Vermögen vom Vorjahr abweicht, können Sie dies dem zuständigen
Steueramt jederzeit mit Hilfe des provisorischen Hilfsblatts melden. Das Hilfsblatt ist auf der Website
des Kantonalen Steueramts Aargau zu finden.
Wir bitten Sie, das ausgefüllte Hilfsblatt an das Regionale Steueramt Bözberg, Chapf 9, 5225 Bözberg
oder per E-Mail an steuern@boezberg.ch zu senden.