Im Februar 2024 erhalten Sie die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuer 2024. Diese wird aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt. Die provisorische Rechnung 2024 ist bis zum 31. Oktober 2024 zu bezahlen.
Falls Ihr Einkommen bzw. Vermögen vom Vorjahr abweicht, können Sie dies dem Steueramt jederzeit mit Hilfe des provisorischen Hilfsblatts melden. Das Hilfsblatt ist auf der Website des Kantonalen Steueramts Aargau zu finden. Wir bitten Sie, das ausgefüllte Hilfsblatt an das Regionale Steueramt Bözberg, Riniken und Villnachern, Chapf 9, 5225 Bözberg oder per E-Mail an steuern@boezberg.ch zu senden.