Am 01. April 2025 trat im Kanton Aargau die teilrevidierte Bauverordnung (BauV) in Kraft. Die Re-vision ist energiepolitisch motiviert. Im Vordergrund steht der Wegfall der Baubewilligungspflicht bzw. die Einführung des Meldeverfahrens für Luft-/Wasserwärmepumpen.

Bewilligungspflichtig bleiben sämtliche Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärme-pumpen in der Dorfkernzone sowie in der Dorfzone, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denk-malschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordung sowie Gebiete, welche mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert sind. Die Meldepflicht ändert nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen. Wo öffentliche Interessen oder Interessen Dritter betroffen sind, kann weiterhin ein Bewilligungsverfahren angeordnet werden. Zusammen mit dem Meldeverfahren ist auch ein Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage durchzuführen. Ausserhalb der oben genannten Zonen soll das Baugesuchsverfahren jedoch nur im absoluten Ausnahmefall angeordnet werden.