Ende März / Anfang April ist wieder „Zügel-Termin“

 Für Einwohner:

Laut § 7 des Register- und Meldegesetzes sind die in Riniken wohnhaften Personen verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden, wenn sie ein-, um- oder wegziehen.

Der Umzug kann auch elektronisch gemeldet werden

Mehr Infos auf: http://ag.eumzug.swiss

Für Vermieter:

Die Einwohnerdienste ersuchen die Vermieter (Privatpersonen und Verwaltungen) alle Mieterwechsel der eigenen Liegenschaft zu melden.

Laut § 10 des Register- und Meldegesetzes sind Personen, welche Wohnraum vermieten oder verwalten verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste der betroffenen Gemeinde innert 14 Tagen schriftlich zu melden.

Der Mieterwechsel kann auch online gemeldet werden.