Ende März / Anfang April ist wieder „Zügel-Termin“
Für Einwohner:
Laut § 7 des Register- und Meldegesetzes sind die in Riniken wohnhaften Personen verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden, wenn sie ein-, um- oder wegziehen.
Der Umzug kann auch elektronisch gemeldet werden
Mehr Infos auf: http://ag.eumzug.swiss
Für Vermieter:
Die Einwohnerdienste ersuchen die Vermieter (Privatpersonen und Verwaltungen) alle Mieterwechsel der eigenen Liegenschaft zu melden.
Laut § 10 des Register- und Meldegesetzes sind Personen, welche Wohnraum vermieten oder verwalten verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste der betroffenen Gemeinde innert 14 Tagen schriftlich zu melden.
Der Mieterwechsel kann auch online gemeldet werden.