Was gehört ins Grüngut und was nicht?

Eine gut organisierte Grüngutabfuhr spart Kosten und ermöglicht die Produktion von umweltfreundlichem Kompost. Wir bitten Sie daher, sich bei der Grüngutentsorgung an folgende Liste zu halten:

Gehört zum Grüngut Gehört nicht zum Grüngut
·         Rasenschnitt, Laub

·         Äste, Stauden, Unkraut

·         Baum-, Hecken- und Rebenschnitt

·         Früchte, Gemüse und Nüsse

·         Kaffeepulver und Tee (ohne Kapseln!)

·         Topfpflanzen ohne Behälter

·         Sträusse und Kränze ohne Draht und Behälter

·         Termist von Pflanzenfressern

·         Federn, Haare

·         Verbrauchte Topfpflanzenerde

·         Sägemehl / Hobelspäne von unbehandeltem Holz

·         Verdorbene Silage, Heu und Stroh

·         Verdorbenes Gras

·         Wurzelstöcke, Schwemmholz

·         Schilf

 

·         Plastik!

·         Plastiksäcke

·         Verpackte Lebensmittel

·         PET-Flaschen, Aludosen, Glasflaschen

·         Schnüre und Drähte

·         Kaffeekapseln, Flaschenkorken

·         Behandeltes Holz

·         Glas, Metalle und Steine

·         Altpapier, Papiersäcke

·         Aschenbecherinhalte

·         Körbe und Holzkisten

·         Asche und Kohle

·         Hundekot und Katzenstreu

·         Wischgut und Staubsaugerinhalt

·         Textilien, Blise und Netze

·         Plastik- und Tontöpfe, Geschirr usw.

·         Spritzmittel, Mineral- und Speiseöle

·         Kerzen

Ab Dienstag, 01. April 2025, werden die Grüngutabfuhren wieder wöchentlich durchgeführt. Diese Regelung gilt bis Ende November des laufenden Jahres.