Das kantonale Amt für Verbraucherschutz, Abt. Lebensmittelkontrolle, hat im Dezember 2024 wiederum Proben unseres Trinkwassers analysiert. In Bezug auf die Mikrobiologie, die Mineralisation und den Nitratgehalt ergaben die Proben einen einwandfreien Befund.

 

Die Wasserhärte liegt bei 30,7 französischem Härtegrad.

 

Im Weitern wurde das Trinkwasser auf das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil getestet. Dies ist ein Pflanzenschutzmittel, das seit den späten 1970er Jahren zur Bekämpfung von Pilzbefall bei der Produktion von Getreide, Kartoffeln, Gemüse und weiteren landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt wurde. In den Jahren 2019 und 2020 wurden Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Chlorothalonil verbreitet und in erhöhten Konzentrationen in Grundwasser und Trinkwasser festgestellt. Im Mai 2020 wurde die Anwendung von Chlorothalonil schweizweit verboten.

Die Untersuchungen des Riniker Trinkwassers haben ergeben, dass die Belastung durch das Abbauproduktes Metabolit R471811 (Chlorothalonilsulfonsäure) bei 0.19 µg/l liegt. Für relevante Abbauprodukte in Trinkwasser gilt ein Höchstwert von 0.1 µg/l.

Dieser Höchstwert für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte in Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Bei Konsum von Trinkwasser mit Höchstüberschreitungen besteht keine Gesundheitsgefahr. Im Sinne der Vorsorge sollen die rechtlichen Bestimmungen aber dazu beitragen, die Belastung der Bevölkerung mit unerwünschten chemischen Stoffen so tief wie möglich zu halten.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an Brunnenmeister Rolf Schär, Tel. 079 682 73 08, wenden.