Demnächst wird Ihnen die Steuererklärung 2024 zugestellt. Wir bitten Sie zu beachten, dass die
Steuererklärung bei unselbstständig Erwerbenden bis am 31. März 2025 und bei selbstständig Erwerbenden
und Landwirten bis am 30. Juni 2025 einzureichen ist.
Da die Steuerunterlagen eingescannt werden und direkt nach dem Scannen vernichtet werden,
möchten wir Sie daran erinnern, dass nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen in Papierform
einzureichen sind. Eine Rückgabe von Originalunterlagen ist nicht möglich.