In den nächsten Wochen wird Ihnen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Steuererklärung bei unselbstständig Erwerbenden bis am 31. März 2024 und bei selbstständig Erwerbenden /  Landwirten bis am 30. Juni 2024 einzureichen ist.

Da die Steuerunterlagen eingescannt werden und direkt nach dem Scannen vernichtet werden, möchten wir Sie daran erinnern, dass nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen sind. Eine Rückgabe von Originalunterlagen ist nicht möglich.